Flussbestattung

In Rheinland-Pfalz wurde im September 2025 eine grundlegende Reform des Bestattungsgesetzes beschlossen. Demnach ist das Versenken von speziellen wasserlöslichen Urnen (kein Ausstreuen der Asche) in bestimmten Abschnitten der vier Flüsse Rhein, Mosel, Lahn und Saar erlaubt - allerdings beschränkt auf Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hatten und die dies zu Lebzeiten so schriftlich verfügt haben. Die Flussbestattung darf nicht in Ufernähe, von einer Brücke oder von Stegen oder Ähnlichem aus erfolgen und muss von Bestatterinnen und Bestattern durchgeführt werden. 

Details zur Abwicklung und Vorgehensweise in der Praxis finden Sie auf der Website des zuständigen Gesundheitsministeriums.