Urnenwand/Kolumbarium

Urnenwände bzw. Kolumbarien enthalten über- und nebeneinander liegende Fächer (Urnennischen), in die die Urnen eingestellt werden. Meist stehen Urnenwände - häufig zu mehreren gruppiert - in freier Lage auf dem Friedhofsgelände.

Eine Platte mit einer Inschrift (meist Name und Geburts- und Todesdatum des Verstorbenen) schließt die Urnennische nach vorne ab. Es gibt aber auch Urnenwände mit transparentem Abschluss der Nischen, bei denen die beigesetzten Urnen sichtbar bleiben.

Eigene Gestaltungsmöglichkeiten sind kaum vorhanden. Allerdings fällt keinerlei Pflegeaufwand an, da eine Grabpflege nicht erforderlich (bzw. auch nicht möglich) ist. Die Ablage von Blumen oder Grablichtern ist meist nicht gestattet, mitunter gibt es dafür aber Vorrichtungen (Halterungen o.ä.), die dies in geringem Umfang ermöglichen, oder spezielle gemeinschaftliche Bereiche im Umfeld der Urnenwandanlagen.

Manche Friedhofsverwaltungen richten auch in nicht mehr genutzten Friedhofsgebäuden - zum Beispiel alten Kapellen/Trauerhallen oder Mausoleen - Kolumbarien ein.

Kolumbarien gibt es vereinzelt auch in den Räumlichkeiten von Bestattungsunternehmen. Die bisher bekannten Betreibermodelle ermöglichen dies, indem die offizielle Trägerschaft bei einer Religionsgemeinschaft wie zum Beispiel den Alt-Katholiken liegt. Diesen ist es gesetzlich erlaubt, Friedhöfe zu betreiben (auch in Form von Kolumbarien) und die praktische Abwicklung an ein Bestattungsunternehmen zu übertragen.

Grabstellen in Urnennischen werden mal für eine, mal für mehrere Urnen angeboten. Auch unterscheiden sich die Konzepte bezüglich der Laufzeit und der Möglichkeit, diese eventuell zu verlängern.