Die Entscheidung

Grundsätzlich besteht in Deutschland die Wahl zwischen einer Erd- oder einer Feuerbestattung, das heißt zwischen der Bestattung/Beisetzung des Leichnams in einem Sarg (in Ausnahmefällen aus religiösen Gründen auch im Leichentuch) oder der Einäscherung des Leichnams im Krematorium und der anschließenden Beisetzung der Asche (meist in einer Urne).

Auch wenn die Begriffe Bestattung und Beisetzung im Alltag meist nicht unterschieden werden, bezeichnen beide nicht das Gleiche. Unter Bestattung versteht man die "Übergabe an die Elemente" (also hier Erde bzw. Feuer), unter der Beisetzung die Verbringung von Leichnam oder Asche in eine Grabstätte. Während bei der Erdbestattung die Begriffe "Bestattung" und "Beisetzung" allerdings praktisch den gleichen Vorgang beschreiben, wird bei der Feuerbestattung formal in diese zwei unterschiedlichen Schritte unterteilt: Bestattung in Form der Einäscherung, anschließende Beisetzung (mit weitaus mehr verschiedenen Möglichkeiten als bei der Beisetzung im Sarg).

Als mögliche dritte Form der Bestattung wird eine Art Kompostierung des Leichnams, die sogenannte "Reerdigung" in Schleswig-Holstein im Rahmen eines Pilotprojekts seit dem Jahr 2022 getestet (Stand April 2024). Dabei zersetzt sich der Leichnam in einer Art Kokon (unter Beigabe unter anderem von pflanzlichen Materialien) im Laufe einiger Wochen. Der dabei entstehende Humus wird mitsamt den zerkleinerten Knochen in einem Grab auf einem Friedhof beigesetzt.

In ganz Deutschland gelten die Bestattungspflicht (alle Verstorbenen müssen bestattet werden) und der Friedhofszwang (bzw. Friedhofspflicht). Diese Voraussetzungen sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Auch wenn Bestattungsrecht Ländersache ist, sind hier die Vorschriften jeweils sehr ähnlich.

Die Bestattungspflicht besagt, dass ein Leichnam (und die Asche) auf jeden Fall bestattet bzw. beigesetzt werden müssen. Niemand bleibt in Deutschland unbestattet. Es gibt Gesetze, die klären, wer bei einem Todesfall verpflichtet ist, sich darum zu kümmern.

Der Friedhofszwang (auch Friedhofspflicht genannt) bedeutet, dass Leichnam oder Asche auf Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Rechtlich als Friedhöfe gelten auch die in den letzten Jahren verstärkt eingerichteten Bestattungswälder, in denen Aschebeisetzungen unter Bäumen durchgeführt werden. Ebenso keine juristische Ausnahme vom geltenden Friedhofszwang sind die (in ihrer Anzahl zunehmenden) sogenannten Urnenkirchen - für die Beisetzung von Urnen genutzte, nicht mehr für Gottesdienste benötigte Kirchengebäude.
 
Eine in Deutschland legale Ausnahme vom Friedhofszwang ist die Seebestattung auf Nord- und Ostsee, also die Beisetzung der Totenasche im Meer. In Bremen ist zudem seit Anfang 2015 das Beisetzen von Totenasche auf Privatgrundstücken unter verschiedenen Voraussetzungen erlaubt. Auch Nordrhein-Westfalen sieht unter bestimmten Umständen das Beisetzen oder Verstreuen von Asche auf Privatgrundstücken bzw. öffentlichen Flächen vor.

Bei der Wahl der Bestattungsform zählt in erster Linie der Wille der Verstorbenen. Idealerweise haben diese ihren Wunsch in einer (schriftlichen) Willenserklärung festgehalten. Haben sie keine schriftlichen Wünsche hinterlassen, gilt der mündlich geäußerte Wunsch - wenn dieser glaubhaft dargestellt wird. Aeternitas empfiehlt, die eigenen Bestattungswünsche in Absprache mit den Angehörigen zu Lebzeiten schriftlich festzuhalten, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Sind die Wünsche der Verstorbenen nicht bekannt, wählen die Angehörigen die Bestattungsform und die Beisetzungsart. Entscheidungsbefugt sind als erstes die Ehegatten, falls sie noch leben, anschließend die Kinder oder andere nähere Verwandte - je nach Bundesland in verschiedener Reihenfolge.

Leitfaden "Die Wahl der Grabstätte"

Ergänzend zu den Informationen in den Artikeln auf dieser Seite empfehlen wir Ihnen den Aeternitas-Leitfaden "Die Wahl der Grabstätte". Dieser hilft dabei, sich bei der Auswahl einer Grabstätte über die Wünsche klar zu werden und die passenden Fragen zu stellen, wenn man sich über verschiedene Möglichkeiten der Beisetzung informieren möchte bzw. vom Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung beraten lässt.