Friedhöfe: Beispiele

Im Folgenden werden - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - Friedhöfe aufgelistet (geordnet nach Postleitzahl), auf denen die gemeinsame Bestattung von Menschen und Tieren möglich ist, bzw. auch Gemeinden, die grundsätzlich solche Bestattungen anbieten.

Hinweis:
Es empfiehlt sich, im Vorfeld bei den jeweils zuständigen Friedhofsbetreibern bzw. -verwaltungen (die Kontaktdaten sind auf dieser Webseite vermerkt) nachzufragen, wie sich das örtliche Angebot im Einzelnen darstellt. Zum Beispiel sind nicht immer auf allen Friedhöfen einer hier genannten Gemeinde Mensch-Tier-Bestattungen möglich. Auch erlauben nicht alle der gelisteten Friedhöfe/Gemeinden Gedenktafeln oder andere Hinweise auf das Haus/-Heimtier an den Grabstätten.

Klicken Sie einfach auf die jeweiligen Orte und erfahren Sie mehr (Kontaktdaten etc.).

Seit 2017 gibt es in Görlitz auf dem Städtischen Friedhof für Urnenbeisetzungen eine Wahlgrabstätte mit dem Recht zu zwei Grabbeigaben (und das sind Tierurnen). (Quelle: www.tag24.de, 05.02.2017)

Weitere Informationen:

Friedhofsverwaltung, Städtischer Friedhof (Eigenbetrieb)
Schanze 11b (100 m hinter 11a)
02826 Görlitz
Telefon: 03581 - 401012
Internet: https://www.goerlitz.de/aemter/amt/265-Friedhof-Staedtischer-Friedhof-Eigenbetrieb

Der neu eröffnete "Erinnerungsgarten" auf dem Hauptfriedhof bietet auch 20 Grabstellen für Mensch-Haustier-Bestattungen. Je Grabstelle können bis zu zwei Human- und zwei Tierurnen bestattet werden.

Weitere Informationen:

Stadt Aschersleben
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof
Heinrichstraße 71
06449 Aschersleben
Telefon: 03473 - 225114-0
Internet: http://www.bauwirtschaftshof-aschersleben.de/friedhofswesen/

Aus der örtlichen Friedhofssatzung

§ 16 Urnenwahlgrab für Mensch-Tier-Beisetzungen

(1) Mensch-Tier-Grabstätten sind Wahlgrabstätten in besonderer Lage. Auf diesen Grabstätten können gemeinsam Human- und Haustierbestattungen erfolgen.
(2) Auf Antrag wird für die Mensch-Tier-Grabstätte ein Nutzungsrecht für 20 Jahre erworben. Ein Erwerb des Nutzungsrechtes kann auch bereits zu Lebzeiten erfolgen. Die Regelungen des § 15 dieser Satzung sind auch für diese Grabart anzuwenden.
(3) Mensch-Tier-Grabstätten sind Grabstätten für die Beisetzung von Urnen. Die Beisetzung der Urne des verstorbenen Haustieres erfolgt als Grabbeigabe.
(4) Auf der Grabstätte können vier Beisetzungen erfolgen. Bei mindestens einem Belegungsplatz muss es sich um eine Humanbestattung handeln. Die weiteren drei Belegungsplätze können wahlweise als Humanbestattung oder als Grabbeigabe (§ 16 Abs. 3) genutzt werden.
(5) Die Urnenbeisetzung (Humanbestattung) kann zeitgleich mit der Beisetzung der Urne des verstorbenen Haustieres (Grabbeigabe) erfolgen.

Weitere Informationen:

Fachbereich für Friedhofsangelegenheiten
Markt 7a - Neues Rathaus
06526 Sangerhausen
Telefon: 03464/565423
E-Mail: friedhofsverwaltung(at)stadt.sangerhausen.de
Internet: https://sangerhausen.de/verwaltung/aemter/88-fbl-buergerservice/141-friedhofsverwaltung

Der Jenaer Stadtrat hat in der Sitzung am 15. November 2017 der neuen Friedhofssatzung zugestimmt und damit als erste Kommune in Thüringen die gemeinsame Bestattung von Menschen und Tieren ermöglicht. Für die neue Form der Bestattung wird es einen extra Bereich geben. Pro Grabstätte können zwei Urnen mit menschlicher Asche sowie zwei Urnen mit der Asche von Haustieren bestattet werden. Die Tierasche kann bereits zu Lebzeiten des Menschen beigesetzt werden, sofern zuvor ein Vorsorgevertrag für die spätere Beisetzung der Humanasche mit der Friedhofsverwaltung abgeschlossen wird. (Quelle: Stadt Jena)

Weitere Informationen:

Städtische Friedhöfe Jena (Verwaltung)
Hufelandweg 4 (Nordfriedhof)
Tel.: 03641 - 4989 400
Fax: 03641 - 4989 409
E-Mail: friedhof(at)jena.de
Internet: https://ksj.jena.de/sixcms/detail.php?id=84287&_nav_id1=150386

Weitere Informationen:

Bezirksamt Harburg
Fachamt Management des öffentlichen Raumes
Heidefriedhof
Falkenbergsweg 155
21149 Hamburg
E-Mail: Friedhoefe-Suederelbe(at)harburg.hamburg.de

Internet: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11296149/

Mensch-Tier-Gräber erst einmal als auf zwei jahre befristetes Pilotprojekt auf dem Friedhof in Maschen (Stand Dezember 2023, Quelle: Winsener Anzeiger).

Weitere Informationen:

Friedhofsverwaltung Seevetal
Kirchstraße 11
21218 Seevetal
Telefon: 04105 - 55-2226
E-Mail: friedhofsverwaltung(at)seevetal.de
Homepage: https://www.seevetal.de

Weitere Informationen:

Friedhofsverwaltung Lauenburg/Elbe
Lütauer Chaussee 2
21481 Lauenburg/Elbe
Telefon: 04153 - 30 30
Internet: https://www.friedhof-lauenburg.de

Seit Januar 2023 ist es möglich, im Ruhewald Nottensdorf eine Mensch-Tier-Bestattung durchzuführen und die Asche eines Haustieres als Grabbeigabe zur eigenen Urne beizusetzen.

Weitere Informationen:

Ruhewald Nottensdorf
Am Gutspark 9
21640 Nottensdorf
Internet: https://ruhewald-nottensdorf.de

Verwaltung:

Forstbetrieb Frhr. v. Düring Ulmenstein
Im Kleinen Sande 9
21640 Horneburg
E-Mail: verwaltung(at)ruhewald-nottensdorf.de
Telefon: 04163 - 2516

Auf dem Parkfriedhof Ohlsdorf ist im März 2020 die erste gemeinsame letzte Ruhestätte für Menschen und ihre treuen Begleiter eingerichtet worden. Die Haustiere können als Grabbeigabe in einer Urne beigesetzt werden, und zwar schon zu Lebzeiten des Menschen. Für die verstorbenen Menschen sind sowohl Sarg- als auch Urnenbestattungen in unterschiedlichen Ausstattungen, auch pflegefrei, möglich. (Quelle: https://www.friedhof-hamburg.de/die-friedhoefe/ohlsdorf/grabstaetten)

Weitere Informationen:

Hamburger Friedhöfe AöR
Beratungszentrum Ohlsdorf
Fuhlsbüttler Str. 756
22337 Hamburg
Telefon: 040 - 59388-715 oder 040 - 59388-0
Fax: 040 - 427 980 777
E-Mail: gemeinschaftsgarten(at)friedhof-hamburg.de
Internet: https://www.friedhof-hamburg.de

Bericht des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg (vom 07.11.2023):

Mensch-Tier-Grabanlage in Nusse: Letzte Ruhe mit Haustier

Weitere Informationen:

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nusse-Behlendorf
Klingenberg (Ortsausgang Richtung Kühsen)

23896Nusse
Telefon: 04543 - 74 55
E-Mail: kirchenbuero(at)nusse-behlendorf.de

Friedhofsverwaltung Sehnde
Rathaus, Zimmer 203/2. OG
Nordstraße 21
31319 Sehnde

Telefon: 05138 - 707-269
Internet: https://www.sehnde.de/portal/seiten/friedhoefe-915000342-22550.html

Weitere Informationen:

Friedhofsverwaltung Paderborn
Pontanusstraße 55
33102 Paderborn
Telefon: 05251 - 8812381
Fax: 05251 - 8812267
E-Mail: friedhof(at)paderborn.de
Internet: https://www.paderborn.de/wohnen-soziales/umwelt-gruen/ansprechpartner-und-beratung.php

Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Delbrück (§ 15a Haustiere):

(1) Der Friedhofsträger kann zulassen, dass in eine bereits belegte Erdgrabstätte kremierte Haustiere als Grabbeigabe eingebracht werden.
(2) Die Einbringung soll außerhalb der Öffnungszeiten des betroffenen Friedhofs erfolgen. Eine Trauerzeremonie findet aus diesem Anlass nicht statt. Hinweise auf die Einbringung dürfen nicht an der Grabstätte angebracht werden.

Weitere Informationen:

Stadt Delbrück
Springpatt 3
33129 Delbrück
Telefon: 05250 - 996-253
E-Mail: Monika.Bals(at)delbrueck.de
Internet: https://www.stadt-delbrueck.de/de/rathaus-online/buergerservice/lebenslagen/dienstleistungen/friedhofsangelegenheiten.php

Information auf der Website (Stand 2024):

"Den Menschen, die mit ihrem Haustier über den Tod hinaus verbunden sein möchten, bieten wir in einem besonderen Bereich Ruhestätten, bei denen die Tierasche als Grabbeigabe zur eigenen Urne beigesetzt werden darf."

Weitere Informationen:

Waldbegräbnis Gut Eckendorf
Wolf-Friedrich von Dallwitz
Bielefelder Straße 222
33818 Leopoldshöhe
Telefon: 05208-1876
E-Mail: post(at)waldbegraebnis-eckendorf.de
Internet: https://waldbegraebnis-eckendorf.de

 

Der Magdeburger Stadtrat hat Mitte Juni 2017 einstimmig eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen, die nun auch Mensch-Tier-Grabstätten vorsieht. Auf dem Friedhof im Stadtteil Buckau wurde ein Areal eingerichtet, in dem gemeinsame Human- und Haustierbestattungen erfolgen können. In den Grabstätten können bis zu vier Urnenbeisetzungen erfolgen. Bei der ersten Urnenbeisetzung muss es sich um eine Humanbestattung handeln.

Weitere Informationen:

Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg
Große Diesdorfer Straße 160
39110 Magdeburg
Tel.: 0391 - 7368 401, 0391 - 7368 402, 0391 - 7368 425
Fax: 0391 - 7368 461
E-Mail: sfm(at)magdeburg.de
Internet: https://www.magdeburg.de

Mit der Ende 2018 überarbeiteten Friedhofssatzung sieht die Stadt Schönebeck (Elbe) Mensch-Tier-Gräber auf dem städtischen Ostfriedhof vor. In den Wahlgrabstätten für Mensch-Tier-Bestattungen ist das Beisetzen von zwei humanen und zwei tierischen Urnen möglich. Die Grabstellen befinden sich in einem separat dafür angelegten Grabfeld 10a auf dem Ostfriedhof. Das Nutzungsrecht wird bei Erwerb für 20 Jahre verliehen. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Nutzungsdauer im Rahmen der Friedhofsplanung. Die Verlängerung erfolgt nur für die gesamte Grabstätte. Die Nutzungsdauer einer Wahlgrabstätte muss verlängert werden, soweit dies zur Gewährleistung der Mindestruhezeit des zuletzt Bestatteten (Humanbestattung) erforderlich ist. (Alle Angaben Stand 07/2019)

Weitere Informationen:

Stadt Schönebeck
Magdeburger Straße 157
39218 Schönebeck (Elbe)
Tel. 03928 - 900655
Internet: https://www.schoenebeck.de/de/friedhoefe/friedhoefe.html

 

Auszug aus Friedhofssatzung der Stadt Delbrück (§ 10):

(5) Als Grabbeigabe gemäß § 10 Abs. 2 ist die Totenasche eines kremierten Haustiers in bereits belegte Grabstätten zulässig. Ein dem Tod der/des Tierhalterin/Tierhalters vorausgehendes Begräbnis des Tieres ist ausgeschlossen.
Die Einbringung soll außerhalb der Öffnungszeiten des betroffenen Friedhofs erfolgen. Eine Trauerzeremonie findet aus diesem Anlass nicht statt. Hinweise auf die Einbringung dürfen nicht an der Grabstätte angebracht werden.

Weitere Informationen:

Friedhofsverwaltung Erkrath
Bahnstraße 16
40699 Erkrath
Telefon: 0211 - 2407-3007
Internet: https://www.erkrath.de/friedhoefe

Die Stadt Ratingen bietet seit August 2017 auf allen städtischen Friedhöfen die Möglichkeit der Mensch-Tier-Bestattung an für alle Grabfelder und alle Grabarten (Waldfriedhof Ratingen Ost, Friedhof Tiefenbroich, Friedhof Lintorf, Friedhof Hösel, Friedhof Eggerscheidt). Eine Tierasche kann sowohl gleichzeitig, als auch nachträglich zur Humanbeisetzung dem Grab beigegeben werden.

Weitere Informationen:

Stadt Ratingen
Kommunale Dienste 70.3
Lintorfer Str. 38
40878 Ratingen
Tel.: 02102 - 550 6720
Internet: https://www.stadt-ratingen.de/buergerservice/friedhof/Startseite_Friedhoefe.php

Weitere Informationen:

mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR
Friedhofsverwaltung
Viersener Straße 292
41063 Mönchengladbach
Tel.: 02161 - 256890 und 02161 - 256891.
Internet: https://mags.de/friedhoefe

Weitere Informationen:

Städtische Friedhöfe Neuss (SFN)
Rheydter Straße 191
41464 Neuss
Telefon: 02131 - 66 22 30
Fax: 02131 - 66 22 319
Internet: https://www.neuss.de/rathaus/aemter/72

Auszug aus der Friedhofsatzung von Viersen (§ 30):

Heimtiere dürfen in kremierter Form einem bestatteten Verstorbenen als Grabbeigabe in derselben Grabstätte beigegeben werden. Dies gilt nicht für Kolumbarien, Grabkeller, Urnengemeinschaftsgräber, Stelen in Urnengärten und Grabfelder für Tot- und Fehlgeburten. Für die Beigabe ist eine verrottbare Urne zu benutzen. Die Beifügung der Grabbeigabe erfolgt nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestattungsvorgang und ausschließlich durch die Stadt. [...] Gedenktafeln oder sonstige Hinweise auf das beigefügte Heimtier sind auf den Gräbern unzulässig.

Weitere Informationen:

Städtische Friedhöfe Viersen
Hoserkirchweg 45
41747 Viersen
Telefon: 02162 - 10 30 450
E-Mail: friedhofsangelegenheiten(at)viersen.de
Internet: https://www.viersen.de/de/dienstleistung/friedhofsangelegenheiten-9407535/

Auf dem Parkfriedhof Wuppertaler Straße in Solingen wurde ein Grabfeld für Mensch-Tier-Bestattungen eingerichtet.

Auszug aus der Friedhofssatzung (§ 8):

(9) Auf den kommunalen Friedhöfen ist das Bestatten von Tieren in ausgewiesenen Grabfeldern zugelassen. Tiere dürfen nur eingeäschert beigesetzt werden:
a) Als Grabbeigabe auf allen Grabstätten der kommunalen Friedhöfe ohne Kennzeichnung
b) Als Beisetzung in einer Grabstätte für Mensch und Tier in einem gesonderten Grabfeld mit Kennzeichnung

Weitere Informationen:

Friedhofsverwaltung Solingen
Dültgenstaler Straße 61
42719 Solingen

Internet: https://solingen.de/inhalt/verzeichnis/product/1099

 

Laut Friedhofsgebührensatzung vom 14.06.2023 werden Erd- und Urnenwahlgräber für Mensch-Tier-Bestattungen angeboten.

Weitere Informationen bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Herten:

https://www.herten.de/service/bestattungs-und-friedhofsangelegenheiten.html

 

Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Datteln (§ 15 Haustiere):

1. Der Friedhofsträger kann zulassen, dass in eine bereits belegte Erdgrabstätte kremierte Haustiere als Grabbeigabe eingebracht werden.
2. Die Einbringung soll außerhalb der Öffnungszeiten des betroffenen Friedhofs erfolgen. Eine Trauerzeremonie findet aus diesem Anlass nicht statt. Hinweise auf die Einbringung dürfen nicht an der Grabstätte angebracht werden.

Weitere Informationen:

Friedhofsverwaltung Datteln
Amandusstraße 61
45711 Datteln
Telefon 02363 - 31007
E-Mail: friedhof(at)stadt-datteln.de
Internet: https://www.datteln.de/stadtgruenundfriedhoefe

Auszug aus Friedhofssatzung der Stadt Duisburg (§ 15):

Wahlgrabstätten für die Beisetzung von Mensch und Tier werden in besonders ausgewiesenen Bereichen angelegt. In ihnen können pro Grabstelle bis zu 4 Urnen mit den Aschen von Haus- bzw. Heimtieren in der Form von Grabbeigaben beigesetzt werden.

Weitere Informationen:

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Schifferstr. 190
47059 Duisburg
Telefon: 0203 - 283 3000, 0203 - 283 4000
Fax: 0203 - 283 5010
E-Mail: info(at)wb-duisburg.de
Internet: https://www.duisburg-friedhof.de

 

Mit der seit Anfang 2019 gültigen Friedhofssatzung bietet die Stadt Moers Wahlgrabstätten für Urnen für die Bestattung von Mensch und Tier (Nutzungsdauer von 25 Jahren) an.

Weitere Informationen:

NNI Stadt & Service Niederrhein
Friedhofsverwaltung
Geldernsche Straße 7 A
47441 Moers
Telefon: 02841 - 104 871
Telefax: 02841 - 104 879
E-Mail: friedhofsverwaltung(at)enni.de
Internet: https://www.enni.de/kommunale-dienstleistungen/friedhofswesen/

In der Bekanntmachung der Gemeinde Grefrath vom 15.03.2016 hieß es u.a.:

(1) Urnenwahlgrabstätten für die Bestattung von Mensch und Tier sind Aschegrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen wird. Sie dienen der Beisetzung von Aschen in Urnen mit der Möglichkeit einer Grabbeigabe in Form eines kremierten Heimtieres.
(2) Als Heimtiere sind Hunde und Katzen zugelassen.
(3) Die Grabbeigabe kann zeitgleich oder nachträglich mit der Bestattung der Totenasche erfolgen.
(4) Bei der Gestaltung der Grabstätte darf das verstorbene Tier in der Wahrnehmung nicht über die bestattete Person gesetzt werden.

Weitere Informationen:

Rathaus Oedt
Johannes-Girmes-Straße 21
47929 Grefrath
Telefon: 02158 - 4080-606
Internet: https://www.grefrath.de/de/inhalt/friedhoefe/&nid1=41126

Seit Juni 2016 gibt es auf dem Friedhof St. Heinrich die Möglichkeit der Beisetzung von Menschen und Tieren in einer gemeinsamen Grabstätte. Dazu wurde ein bisher nicht genutzter Teil des Friedhofs hergerichtet.

Weitere Informationen:

Katholische Pfarrgemeinde St. Benedikt Grefrath
Dunkerhofstraße 4
47929 Grefrath
Tel.: 02158 - 9530212
E-Mail: verwaltung(at)st-benedikt-grefrath.de
Internet: https://www.st-benedikt-grefrath.de/friedhoefe/st-heinrich

Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Erftstadt (§ 13 Haustiere):

(1) Der Friedhofsträger kann in speziell hierfür vorgesehenen Grabfeldern zulassen, dass in eine bereits belegte Erdgrabstätte kremierte Haustiere als Grabbeigabe eingebracht werden.
(2) Die Einbringung soll gegen Gebühr ausschließlich durch den Friedhofsträger erfolgen. Eine Trauerzeremonie findet aus diesem Anlass nicht statt. Hinweise auf die Einbringung sollen nicht an der Grabstätte angebracht werden.

Weitere Informationen:

Stadt Erftstadt
Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe
50374 Erftstadt
Internet: https://www.erftstadt.de/web/rathaus-in-erftstadt/strassen-gruenanlagen-friedhoefe/strassenbau

Das Bergisch Gladbacher Bestattungsunternehmen Pütz-Roth betreibt schon seit Jahren einen eigenen Friedhof, die "Gärten der Bestattung", bekannt für die unkonventionelle Gestaltung die großen Freiheiten bei Trauerfeiern und Grabgestaltung. Seit Anfang September 2017 ist dort auch die gemeinsame Urnen-Beisetzung von Mensch und Tier möglich. Für dieses neue Angebot arbeitet Pütz-Roth mit der Bergisch Gladbacher Tierbestatterin Lea Schenker zusammen. (Quelle: Bürgerportal Bergisch-Gladbach)

Weitere Informationen:

Pütz-Roth Bestattungen und Trauerbegleitung
Kürtener Straße 10
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 - 93580
E-Mail: info(at)puetz-roth.de
Internet: https://www.puetz-roth.de/gaerten-der-bestattung.aspx

Auszug aus der Friedhofsordnung (Stand Oktober 2019), § 8b (Eingeäscherte Tiere als Grabbeigabe):

Wahlgrabstätten für die Bestattung von Mensch und Tier sind Grabstätten, die sich in einer gesondert ausgewiesenen Fläche auf dem Friedhof Stieldorf und dem Waldfriedhof befinden.

Weitere Informationen:

Friedhofsverwaltung Königswinter
Drachenfelsstraße 9-11
53639 Königswinter
Telefon: 02244 - 889-194
Fax.-Nr.: 02244 - 889-101
E-Mail: birgit.huels-duex(at)koenigswinter.de
Internet: https://www.koenigswinter.de/de/friedhofsverwaltung-.html

 

Sankt Augustin, Städtische Friedhöfe

Auszug aus der Friedhofsordnung (Stand 2022), § 9a (Eingeäscherte Heimtiere als Grabbeigabe):

(1) Heimtiere dürfen in eingeäscherter Form einem bestatteten Verstorbenen als Grabbeigabe in derselben Grabstätte beigegeben werden. Dies
gilt nicht für Urnenstelen und Urnengemeinschaftsgräber. Für die Grabbeigabe sind biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.
(2) Die Beigabe eines eingeäscherten Heimtieres setzt voraus, dass auf
der Grabstätte zumindest zeitgleich ein Leichnam oder dessen Totenasche beigesetzt wird. Die tatsächliche Beifügung der Grabbeigabe er-
folgt nicht zeitgleich mit dem Bestattungsvorgang. Ein dem Tierhalter
vorausgehendes „Begräbnis“ seines Heimtieres ist ausgeschlossen.
(3) Bei der Gestaltung der Grabstätte darf nicht auf das verstorbene Tier
hingewiesen werden.

Weitere Informationen:

Standesamt Sankt Augustin - Rathaus
Markt 1
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 243 311, 02241 - 243 317
E-Mail: friedhofsverwaltung(at)sankt-augustin.de
Internet: https://www.sanktaugustin.de/cms123/buergerservice_verwaltung_politik/dienstleistungen/110893/index.shtml

Im Bereich "Archewald" des "Ruhewaldes Rheinhessische Schweiz" können Menschen und Tiere am Fuß eines Waldbaumes in biologisch abbaubaren Urnen bestattet werden, wobei jedes Lebewesen über einen eigenen Urnenplatz verfügt. Hierfür kann - ebenso wie sonst im Ruhewald Rheinhessische Schweiz - zwischen Gemeinschaftsbäumen oder Einzel-, Familien-, Partner- und Freundschaftsbäumen gewählt werden. (Quelle: Ruhewald Hessische Schweiz)

Weitere Informationen:

Ruhewald Rheinhessische Schweiz
Waldbegräbnisstätte Stein-Bockenheim, AöR
Hintergasse 8
55599 Stein-Bockenheim
Telefon: 06703 - 3009382
E-Mail: info(at)ruhewald-rheinhessische-schweiz.de
Internet: https://www.ruhewald-rheinhessische-schweiz.de/archewald.html

 

Der Friedhof "Unser Hafen" befindet sich auf der Rheinhöhe über Braubach, inmitten eines Waldgebietes. Für Humanbeisetzungen steht eine Trauer- und Abschiedshalle zur Verfügung. Für den würdevollen Rahmen der Urnenbeisetzung des Tieres wurde ein eigener Abschiedsort geschaffen. Die sogenannten "Familiengräber" können bis zu 12 Urnen beherbergen. Hierbei ist es gleich, wie hoch der Anteil der Humanbestattungen an den möglichen 12 Urnenstellen ausfällt. Die "Familiengräber" werden individuell mit Grabstein und Grabbepflanzung von den Grabnutzungsberechtigen angelegt und gepflegt.

Weitere Informationen:

Unser Hafen
Zum Dinkholder 1
56340 Dachsenhausen
Telefon: 06776 - 95988480
Internet: https://www.unser-hafen.de

Weitere Informationen:

Friedhofsverwaltung Schmallenberg
Rathaus Schmallenberg
Unterm Werth 1
57392 Schmallenberg
Telefon: 02972 - 980-0
Internet: https://www.schmallenberg.de/rathaus-buergerservice/anliegen-a-z/dienstleistung/show/bestattungswesen/

Hagen, Altenhagener Friedhof

Die gemeinsame Bestattung von Mensch und Haustier soll in Zukunft auf allen Hagener Friedhöfen erlaubt sein. Bislang ist sie lediglich auf einem Grabfeld auf dem Altenhagener Friedhof möglich. Das eingeäscherte Haustier kann auch nachträglich noch ins Grab seines menschlichen Vertrauten gelegt werden. (Angaben Stand 2017)

Weitere Informationen:

Wirtschaftsbetrieb Hagen-WBH (AÖR)
Eilper Straße 132-136
58091 Hagen
Tel.: 02331 - 3677 320
E-Mail: wbh(at)wbh-hagen.de
Internet: https://friedhof-hagen.de

Weitere Informationen:

Gemeinde Bönen
Am Bahnhof 7
59199 Bönen
Telefon: 02383 - 933 351
Fax: 02383 - 933 119
E-Mail: carsten.wilke(at)boenen.de
Internet: https://www.boenen.de/bauen-wirtschaft-und-umwelt/friedhofsverwaltung

Weitere Informationen:

Friedhofsverwaltung Arnsberg - Betriebshof
Hüttenstraße 19
59759 Arnsberg
Tel.: 02932 - 2014133 und 02932 - 2014134
E-Mail: friedhofsverwaltung(at)arnsberg.de
Internet: https://www.arnsberg.de/buerger/organisation/technische-dienste/gruenflaechen-3friedhoefe.php

Weitere Informationen:

Friedhofsverwaltung Ladenburg
68526 Ladenburg
Tel.: 06203 - 70-131 und 06203 - 70-135
E-Mail: friedhof(at)ladenburg.de
Internet: https://www.ladenburg.de/rathaus-politik/friedhof

Weitere Informationen:

Stadt Schongau
Standesamt und Friedhofsverwaltung
Münzstraße 1-3
86956 Schongau
E-Mail: felsmann.daniel@schongau.de
Internet: www.schongau.de

Weitere Informationen:

Wald- und Naturfriedhof Saale-Orla
Reitzenstein 76
95188 Issigau
Tel 036651 - 38 59 31
Fax 09293 - 9460245
E-Mail: info(at)wnf-saale-orla.de
Internet: https://www.wnf-saale-orla.de