Grabpflege

Grabpflege dient dazu, einen schönen Ort der Erinnerung zu erhalten. Auch als Dienst an den Verstorbenen und als Ausdruck der Verbundenheit mit ihnen kann Grabpflege wichtig sein. Vielen hilft sie bei der Trauerbewältigung. Für andere Menschen stellt Grabpflege hingegen eine Belastung dar, zum Beispiel weil sie weit vom Ort des Grabes entfernt wohnen, nicht mobil oder körperlich kaum in der Lage zu Pflegearbeiten sind oder ihnen einfach die Zeit fehlt. Vielleicht gibt es auch emotionale Gründe, die die Grabpflege zur Belastung machen. Passend zu den Bedürfnissen, Wünschen und Erwartungen sollte deshalb die entsprechende Grabart gewählt werden, insbesondere abhängig vom Pflegeaufwand.

Eine wichtige Rolle spielt hier die Kommunikation untereinander. Idealerweise bespricht man schon zu Lebzeiten die Vorstellungen von der eigenen Grabstelle und stimmt dies mit denjenigen ab, die sich später darum kümmern müssen - oder auch möchten. Zur Entlastung beitragen kann das Aufteilen von Aufgaben. Insbesondere zum Beispiel beim Gießen der Gräber bietet sich dies an. Vielleicht gibt es Verwandte, Freunde oder Nachbarn, mit denen man sich hier abstimmen kann?

Rechte und Pflichten

Die Grabnutzer bzw. Nutzungsberechtigten, also als diejenigen, die das Nutzungsrecht erworben und die Friedhofsgebühren bezahlt haben, haben das Recht, ein Grab selbst zu pflegen. Im Gegenzug sehen Friedhofssatzungen eine Verpflichtung zur Grabpflege vor, um eine Verwahrlosung der Gräber zu vermeiden. So heißt es in Friedhofssatzungen zum Beispiel, dass Grabstätten "würdig herzurichten, gärtnerisch anzulegen und in diesem Zustand zu erhalten“ sind. Kommen Nutzungsberechtigte dieser Pflicht nicht nach und beauftragen auch keine Friedhofsgärtnerei mit der Grabpflege, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Möglicherweise übernimmt die Friedhofsverwaltung selbst die Grabpflege und stellt die Kosten in Rechnung.

Es besteht übrigens kein Anspruch auf eine vorzeitige Grabauflösung, wenn es dazu in der entsprechenden Friedhofssatzung keine Regelung gibt. Die Pflicht, das Grab zu pflegen, besteht also weiterhin. In vielen Satzungen ist diese Frage jedoch geregelt - dann allerdings meist verbunden mit einer Extra-Gebühr.
 
Grabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei

Anstatt ein Grab selbst zu pflegen, kann eine Friedhofsgärtnerei beauftragt werden, zum Beispiel im Rahmen eines Jahresgrabpflegevertrages. Der Betrieb übernimmt dann für den Verlauf des Jahres die Pflege des Grabes. Dauergrabpflegeverträge sind ebenso möglich. Diese beziehen sich auf einen längeren Zeitraum, zum Beispiel die gesamte Ruhefrist eines Grabes von 15, 20 oder mehr Jahren.

Viele Menschen schließen solche Verträge auch schon zu Lebzeiten für die spätere Pflege ihres eigenen Grabes ab. Dafür im Vorfeld bezahlte Summen sollten unbedingt bei einer Treuhandstelle hinterlegt werden, damit das Geld auf jeden Fall sicher verwahrt ist, zum Beispiel bei einer Insolvenz des Gärtnerbetriebs.

Der Preis für die Grabpflege ist im Wesentlichen abhängig von der Grabgröße, der Anzahl der Saisonblumen und davon, ob und wie oft im Jahr das Blumenbeet erneuert wird. Entscheidend ist auch die Anzahl der Pflegedurchgänge pro Jahr und ob und wie oft das Grab von der Gärtnerei gegossen wird. Gebinde/Gestecke zu Gedenktagen können im Vertrag enthalten sein. Der Vergleich verschiedener (idealerweise schriftlicher) Angebote kann sich lohnen.

Ein Tipp, um einen guten Betrieb zu finden: Schauen Sie sich die Gräber auf dem Friedhof an und suchen Sie nach welchen, die Ihnen besonders gut gefallen und die eine sorgfältige Pflege erkennen lassen. Üblicherweise sind alle Gräber, die von einer Friedhofsgärtnerei gepflegt werden, mit einem kleinen Schild oder einer kleinen Plakette versehen, worauf der Name des Betriebs vermerkt ist.

Pflegefrei organisierte Grabarten

Viele Grabarten kommen ganz ohne Pflegeaufwand aus (insbesondere Kolumbarien und Baumgräber, letztere auch in Bestattungswäldern). Bei anderen Angeboten ist die Pflege mit enthalten, zum Beispiel bei Rasengräbern (wobei hier die nötige Pflege allein das Mähen umfasst) und bei den verschiedenen Angeboten von gärtnerisch gestalteten Gemeinschaftsgrabanlagen.