Urne zu Hause
Im Gegensatz zu Deutschland ist die Aufbewahrung der Asche in privaten Räumen in vielen anderen europäischen Ländern erlaubt. Da für die Totenasche (ebenso wie für den Leichnam) die Gesetze des Landes gelten, in welchem sich diese befindet, stehen die dort möglichen Formen der Beisetzung bzw. des Umgangs mit der Asche grundsätzlich auch deutschen Staatsbürgern offen.
In den Niederlanden zum Beispiel ist es möglich, sich dort die Urne nach der Einäscherung vom Krematorium aushändigen zu lassen und frei darüber zu verfügen. Die Bestattung gilt damit nach niederländischem Recht als durchgeführt.
Die Überführung von Leichnam oder Asche aus Deutschland ins Ausland ist in der Regel ohne Probleme möglich. Oft wird eine Einäscherung in Deutschland vorgenommen und die Urne dann ins Ausland verschickt - um dort (legal nach dort geltendem Recht) den Angehörigen ausgehändigt zu werden. Das ist - je nach Entfernung - weitaus günstiger, da der Versand einer Urne weniger aufwendig ist als die Überführung des Leichnams.
Mittlerweile bieten viele Bestatter und Krematorien in Deutschland an, einen kleinen Teil der Asche Verstorbener in eine Mini-Urne zu füllen, die die Angehörigen dann mit nach Hause nehmen können. Dies ist nach den geltenden Bestattungsgesetzen allerdings nicht legal (wenn auch rechtlich umstritten).