Reihen- und Wahlgräber

Friedhofssatzungen unterscheiden ihr Grabangebot üblicherweise in Reihengräber und Wahlgräber. Die verschiedenen Angebote an Grabstellen fächern sich dann innerhalb dieser übergeordneten Aufteilung weiter auf. Das gilt sowohl für Erdbestattungen im Sarg als auch für Asche-/Urnenbeisetzungen.

Ein Reihengrab ist für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne vorgesehen. Die Gräber liegen - wie der Name sagt - oft in einer Reihe nebeneinander und werden Grabstelle für Grabstelle in zeitlicher Reihenfolge nacheinander belegt. Es ist nicht möglich, eine Grabstelle zu überspringen, für Angehörige zu reservieren oder die Nutzungsrechte nach dem Ablauf der Ruhefrist - in der Regel 15 bis 30 Jahre - zu verlängern. Mindestgröße und Ruhefrist sind in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt. Reihengräber sind in der Regel kostengünstiger als Wahlgräber.

Wer eine besondere Größe, Lage oder eine verlängerbare Nutzungsdauer der Grabstätte wünscht, sollte sich für ein Wahlgrab entscheiden, oft auch als Familiengrab bezeichnet. Die Wahl der Grabstätte innerhalb der dafür ausgewiesenen Friedhofsflächen bzw. Grabanlagen ist freigestellt. Weil die Nutzungsrechte über die Ruhefrist hinaus nach Ablauf verlängert werden können, kann das Wahlgrab als Familiengrab genutzt werden.

Friedhofsverwaltungen bieten Wahlgräber als Einzel- oder Doppelgrabstätte und oft gleichzeitig auch als Tiefgrabstätte (Beisetzungen finden übereinander statt) an. Ebenso gibt es Wahlgräber mit mehr als zwei Plätzen für Särge und/oder Urnen. Die zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer belegten Grabstätte ist übrigens auch beim Sarg-Wahlgrab gewöhnlich gestattet.

Alle Grabvarianten können theoretisch als Reihen- oder Wahlgräber angeboten werden, also zum Beispiel neben den klassischen Gräbern auch Nischen in einer Urnenwand oder Grabstätten in Gemeinschaftsgrabanlagen. Bei der Einordnung entscheidend ist hier insbesondere, ob es möglich ist, das Nutzungsrecht zu verlängern und/oder weitere Särge oder Urnen beizusetzen. Das ist insofern von Bedeutung, weil man bei der Entscheidung für eine Grabstelle berücksichtigen muss, ob später weitere Beisetzungen darin stattfinden sollten. Hier beraten Bestattungsunternehmen und/oder die Friedhofsverwaltung.

Für die Gestaltungsvorschriften und -möglichkeiten spielt die Unterteilung in Wahl- oder Reihengrab erste einmal keine Rolle. Berücksichtigen bei der Auswahl einer Grabstelle sollte man aber, ob es eventuell Grabfelder mit und ohne spezielle Gestaltungsvorschriften gibt.