Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Das Friedhofswesen ist Ländersache und im Speziellen Sache der Kommunen und Kirchen als Träger von Friedhöfen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Friedhöfe zweck- und rechtmäßig geführt werden. Dazu müssen die Friedhofsträger zunächst die Grundvoraussetzungen mit Hilfe einer Friedhofs- und einer Gebührensatzung schaffen. Diejenigen, die konkret mit der Umsetzung der Normen und eventuellen Dienstanweisungen auf dem Friedhof, also der Organisation des oder der Friedhöfe betraut worden sind, stellen die Friedhofsverwaltung im engeren Sinne dar.

Zu den (möglichen) Aufgaben der Friedhofsverwaltungen zählen unter anderem:

  • Die Friedhofsanlagen zu erstellen, würdig herzurichten und instand zu halten (Wege, Rasenflächen, Baumgruppen etc.).
  • Bereithalten der notwendigen Geräte bzw. Maschinen.
  • Unterhaltung und Instandsetzung der baulichen Anlagen (Trauerhalle, Leichenhalle, Verwaltungsgebäude, Umfriedung, Eingänge etc.).
  • Die Sorge für einen würdigen Ablauf der Beisetzung (zum Beispiel Öffnen des Grabes, ohne alte Knochen offen sichtbar liegen zu lassen, Schließen des Grabes, unter Umständen auch Trägerdienst, Ordnung der Beisetzung), Prüfung und Aufbewahrung der Bestattungsunterlagen, Führung eines Bestattungsverzeichnisses.
  • Genehmigung der Grabmale.
  • Überwachung der Einhaltung der Grabgestaltungsvorschriften.
  • Verkehrssicherungspflicht für den gesamten Friedhof (insbesondere Überwachung der Standsicherheit der Grabmale sowie des Zustands der Bäume, der eigenen Geräte und Bauten),.
  • Zuteilung der Grabstellen, Führung eines Grabstättenverzeichnisses (dabei Überwachung von Nutzungsrechten/ Ruhezeiten).
  • Zulassung von Gewerbebetrieben/Überwachung von deren Tätigkeiten.