Rechtliches

Zum Umgang mit verstorbenen Menschen finden sich hauptsächlich Regelungen in den Bestattungsgesetzen und -verordnungen. Auf derer bestehen darüber hinaus örtliche Friedhofssatzungen. Den Umgang mit verstorbenen Haustieren hingegen regelt insbesondere das "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz". Wie passt das nun für eine gemeinsame Grablegung von Mensch und Tier zusammen?

Rechtlich wird die Zubestattung einer Tierasche zu einem menschlichen Leichnam oder dessen Totenasche als Grabbeigabe betrachtet und nicht als eine Bestattung im Rechtssinne. Die Grabbeigabe ist in Form der Asche des Tieres zulässig.

Kadaver von Haustieren jedoch können ausschließlich auf dafür zugelassenen Tierfriedhöfen oder dem Privatgrundstück des Tierhalters beigesetzt werden. Derzeit (2022) gibt es noch keine Anfrage, wonach ein Friedhof zur Humanbestattung auch eine Zulassung als Tierfriedhof ersucht. Somit ist die Einäscherung des verstorbenen Tieres bislang grundsätzlich Voraussetzung für das gemeinsame Mensch-Tier-Grab.

Dass die Asche eines Tieres als Grabbeigabe dienen kann, setzt voraus, dass ein menschlicher Leichnam oder dessen Totenasche gleichzeitig oder vorher beigesetzt wird. Eine vorherige Beisetzung der Tierurne ist daher ausgeschlossen. In der Stellungnahme des NRW-Ministeriums für Gesundheit zum Beispiel sieht man die nachträgliche Beigabe einer Tierasche als grundsätzlich möglich an. Die Handhabung ist somit unproblematisch, da ausschließlich Tieraschen verwendet werden dürfen. Stirbt das Tier vor seinem Besitzer, wird die Urne bis zu dessen Beisetzung aufbewahrt. Stirbt ein Tier später, kann die Tierasche auch nachträglich dem Grab beigegeben werden.

Um Konflikte mit Personen zu vermeiden, die die Mensch-Tier-Bestattung grundsätzlich für pietätlos halten, wird in dem NRW-Erlass den regionalen Friedhofsträgern empfohlen, wenn eine Mensch-Tier-Bestattung ermöglicht werden soll, die Friedhofssatzungen bezüglich der Grabbeigaben anzupassen, und eigene in sich abgeschlossene Areale für diese "Bestattungsart" zu schaffen.